Diakoniestiftung Lankwitz

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Diakonie Lankwitz - Diakonieverein Lankwitz - Diakonie Stiftung -  - Sammeltasse - Haltestelle
Tagesstätte Anna Charlotte - Wohnanlage Anna Charlotte - Downloads - Impressum
 
           
 

Der Diakonieverein Lankwitz e.V. hat die Diakoniestiftung Lankwitz als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Jahr 2001 errichtet. Sie wurde am 15.06.2001 staatlich genehmigt und ist Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

 
           
 

Zweck der Stiftung ist es, die diakonischen Tätigkeiten des Diakonievereins Lankwitz e.V., insbesondere seine unterschiedlichen Projekte und Einrichtungen, finanziell zu unterstützen und langfristig abzusichern. Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Staates und ist als gemeinnützig anerkannt. Der Jahresbericht wird jährlich von der Senatsverwaltung für Justiz/Stiftungsaufsichtsamt geprüft. Spenden und Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig.

 
           
  Spenden und Stiftungen können Sie auf nachfolgendes Konto überweisen:  
           
  Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank), BLZ 350 601 90, Kt. 15 56 45 60 18.  
           
  Bitte geben Sie Name und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.  
           
 

Tun Sie etwas Gutes – Gehen Sie stiften !

 
           
  Wo bleibt Ihr Geld ?  
           
 

Wenn Sie für die Diakoniestiftung Lankwitz Geld spenden, können Sie sicher sein, dass Ihr Geld nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet wird. Wir unterstützen damit Projekte, die sich um hilfebedürftige Menschen in Lankwitz und Umgebung kümmern. Hilfebedürftigkeit bezieht sich auf alle Aspekte des Lebens. So unterstützen wir u.a. nicht nur Menschen, die unter Armut leiden, sondern auch Angehörige von Pflegebedürftigen  und die Arbeit unserer vielen engagierten Ehrenamtlichen.

 
           
 

Der große Vorteil gegenüber einer normalen Spende ist, dass Ihr Geld als Kapital erhalten bleibt und wir aus den Erträgen für sehr lange Zeit ( theoretisch zeitlich unbegrenzt ) Gutes tun können.

 
           
 

Bei höheren Beträgen ( i. a. ab 50.000 € ) können Sie selbst den Zweck bestimmen. Dann wird Ihre Spende als Sondervermögen geführt.

 
           
  Nähere Informationen erhalten Sie von den beiden Vorsitzenden des Stiftungsrates  
           
  1. Vorsitzender - Herrn Bert Hansen,   Tel.:  776 17 29  
  2. Vorsitzender - Herrn Michael Marquardt  
           
  Neues aus dem Spendenrecht ( erweiterte Abzugsmöglichkeiten )  
           
  Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Stiftungen stärker gefördert werden:  
           
 

1. Stiftungen in „normaler“ Höhe:  Bis zu 20.450 € können neuerdings im Rahmen des Einkommenssteuerrecht als Sonderausgaben pro Jahr abgesetzt werden und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Abzugsmöglichkeiten.

 
           
 

2. Erbschaften:   Das Erbschaftssteuerrecht ist dahingehend geändert worden, dass die Einbringung von Erbschaftsvermögen in eine Stiftung jetzt steuerfrei ist. Betriebsvermögen kann jetzt zum Buchwert übertragen werden.

 
     

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